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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22 SodEG   

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https://dejure.org/2023,33267
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22 SodEG (https://dejure.org/2023,33267)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2023 - L 10 KR 459/22 SodEG (https://dejure.org/2023,33267)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - L 10 KR 459/22 SodEG (https://dejure.org/2023,33267)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt es jedoch nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken ( BVerfG, Beschluss vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07, Rn. 73).

    Es steht insbesondere der Aufspaltung behördlicher Entscheidungsfindung in mehrere Verfahrensstufen mit einer Abschichtung des Entscheidungsstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und einer entsprechenden Bindung der nachfolgenden Entscheidungsebene an die Ergebnisse der vorangegangenen nicht grundsätzlich entgegen, lässt diese aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (BVerfG, Beschluss vom 31.05.2011, a.a.O. Rn. 101 f.) .

    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich folglich nicht aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (BVerfG, Beschluss vom 31.05.2011, a.a.O. Rn. 69) .

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2005 - 2 BvF 2/01, juris Rn. 126 m.w.N.) .

    Für den Bereich insbesondere des Krankenversicherungsrechts betont die st.Rspr. einerseits die hohe Bedeutung der Funktionsfähigkeit und der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung für das gemeine Wohl, andererseits die diesbezüglich gegebene weitgehende sozialpolitische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 18.07.2005, a.a.O. Rn. 127) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Die Streitwertfestsetzung des SG unterliegt daher der Aufhebung (§ 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Gerichtskostengesetz ; LSG NRW, Urteil vom 28.04.2021 - L 12 SO 61/21, juris Rn. 50) .
  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausscheidens der gewerblichen Brennereien aus dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Art. 12 GG gibt kein Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten beispielsweise durch die weitere Gewährung staatlicher Subventionen (BVerfG, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00 u.a., juris Rn. 38 m.w.N.) .
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung ist ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang und daher ein verfassungsrechtlich legitimer Gesetzeszweck (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 798/21 u.a., Rn. 176 m.w.N. ) .
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Der Verordnungsgeber durfte mithin bei Erlass der COVID-19-VSt-SchutzV (zur Maßgeblichkeit der Ex-ante-Perspektive vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a., Rn. 193 ) davon ausgehen, dass längere Verfahrensdauern den Zweck der Verordnung und damit letztlich die Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen gefährden könnten.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Begünstigungen oder Belastungen können in einer gewissen Bandbreite zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung nach oben und unten pauschalierend bestimmt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2004 - 1 BvL 3/98 u.a., juris Rn. 63) .
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich indes nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts, hier also des Anspruchs auf die Ausgleichszahlung aus § 2 Abs. 1 COVID-19-VSt-SchutzV; denn es ist dieses Recht, dessen Schutz durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wirkungsvoll gewährleistet werden soll und mithin i.R.d. Art. 19 Abs. 4 GG Beachtung erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.04.1982 - 2 BvL 26/81, juris Rn. 144) .
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Insbesondere hat keiner der Beteiligten eine Vorabentscheidung nach § 17a Abs. 3 S. 2 GVG beantragt (vgl. BSG, Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B, juris Rn. 26 m.w.N.) .
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Zwar steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, gemäß Art. 19 Abs. 4 S. 1 Grundgesetz (GG) der Rechtsweg offen und muss der hierdurch gewährleistete Rechtsweg die vollständige Nachprüfung des Verwaltungsakts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 05.02.1963 - 2 BvR 21/60, juris Rn. 18) .
  • SG Köln, 15.06.2022 - S 14 KR 1222/21
  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 91/78
  • SG Schwerin, 18.05.2022 - S 8 KR 122/21

    Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen - Podologin - Mutterschutz

  • SG Köln, 10.11.2021 - S 23 KR 447/21
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 10 KR 487/22
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausgestaltung der COVID-19-VSt-SchutzV und insbesondere die Vorschriften zur Berechnung der Ausgleichszahlung bestehen nicht (vgl. insbesondere zu Art. 19 Abs. 4 GG auch Urteile des Senats vom 24.05.2023 - L 10 KR 657/22 SodEG und L 10 KR 459/22 SodEG).
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